Technische Dokumentation
Techn. Dokumentation
Technische
Dokumentation

Fragen zur CE-Kennzeichnung

> Home > CE & mehr > CE_Kennzeichnung
> Home > CE & mehr > CE_Kennzeichnung

Anhang VII, Häufig gestellte Fragen zur CE-Kennzeichnung

Auszug aus:
Leitfaden Blue Guide für die Umsetzung der Produkt­vorschriften der EU 2016
26.7.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union, C 272/1, BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION, (2016/C 272/01),

Quelle:

© Europäische Union,http://eur-lex.europa.eu/ , 1998–2017 ,

Autor:

Europäische Kommission

Wofür steht das CE-Zeichen auf einem Produkt?


Der Hersteller bestätigt mit der Anbringung des Zeichens auf eigene Verantwortung, dass das Produkt alle dafür erforderlichen wesentlichen Anforderungen der geltenden Harmonisierungs­rechts­vorschriften der Union erfüllt und die einschlägigen Konformitäts­bewertungsverfahren durchgeführt wurden. Bei Produkten, die das CE-Zeichen tragen, wird angenommen, dass sie den geltenden Harmonisierungs­rechts­vorschriften der Union entsprechen und somit am freien Waren­verkehr auf dem europäischen Markt teilnehmen können.

Bedeutet die CE-Kennzeichnung, dass ein Produkt in der EU hergestellt wurde?


Nein. Die CE-Kennzeichnung bestätigt lediglich, dass bei der Herstellung des Produkts alle wesentlichen Anforderungen erfüllt wurden. Sie ist keine Herkunfts­kennzeichnung, denn sie besagt nicht, dass das Produkt in der Europäischen Union hergestellt wurde. Ein Produkt, das das CE-Zeichen trägt, könnte also überall auf der Welt gefertigt worden sein.

Sind alle Produkte mit CE-Zeichen von Behörden geprüft und zugelassen?


Nein. Für die Bewertung der Konformität der Produkte mit den für sie geltenden rechtlichen Anforderungen ist allein der Hersteller verantwortlich. Er bringt die CE-Kennzeichnung an und stellt die EU-Konformitäts­erklärung aus. Nur Produkte, bei denen ein hohes Risiko für die Öffentlich­keit bestehen kann, z. B. Druck­behälter, Aufzüge und bestimmte Werkzeug­maschinen, benötigen eine Konformitäts­bewertung durch eine dritte Seite, d. h. eine notifizierte Stelle.

Kann ich als Hersteller das CE-Zeichen selbst an meinen Produkten anbringen?


Ja, die CE-Kennzeichnung wird immer von Hersteller selbst oder dessen Bevoll­mächtigtem angebracht, nachdem die notwendige Konformitäts­bewertung abgeschlossen ist. Sie darf also erst dann angebracht und das Produkt darf erst dann verkauft werden, wenn das in einer oder mehreren der anzu­wendenden Harmonisierungs­rechts­vorschriften der Union vorgesehene Konformitäts­bewertungs­verfahren durchlaufen wurde. In diesen Vorschriften ist festgelegt, ob die Konformitäts­bewertung vom Hersteller durchgeführt werden darf oder ob eine dritte Seite (die notifizierte Stelle) diese Aufgabe übernehmen muss.

Wo sollte das CE-Zeichen angebracht werden?


Das Zeichen muss entweder auf dem Produkt selbst oder auf dessen Typen­schild angebracht werden. Sollte dies aufgrund der Beschaffenheit des Produkts nicht möglich sein, ist das Zeichen auf der Verpackung und/oder den Begleit­unterlagen anzubringen.

Was ist eine Konformitätserklärung des Herstellers?


Die EU-Konformitätserklärung ist ein Dokument des Herstellers. Er oder sein Bevoll­mächtigter innerhalb des Europäischen Wirtschafts­raums (EWR) bestätigen darin, dass das Produkt alle Anforderungen der für das betreffende Produkt geltenden Harmonisierungs­rechts­vorschriften der Union erfüllt. Neben den Produkt­informationen wie Marke und Seriennummer muss die Erklärung auch den Namen und die Anschrift des Herstellers enthalten. Das Dokument muss von einem Mitarbeiter des Herstellers oder seines Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Die Funktion dieses Mitarbeiters muss ebenfalls vermerkt sein.
Unabhängig davon, ob eine notifizierte Stelle an der Bewertung beteiligt war, muss der Hersteller die EU-Konformitätserklärung verfassen und unterzeichnen.

Ist die CE-Kennzeichnung obligatorisch und, wenn ja, für welche Produkte?


Ja, die CE-Kennzeichnung ist obligatorisch. Doch sie muss nur auf den Produkten angebracht werden, die in den Anwendungs­bereich von einer oder mehreren Harmonisierungs­rechts­vorschriften der Union fallen, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen, damit sie in der Union in Verkehr gebracht werden können. Dies betrifft beispielsweise Spielzeug, elektrische Produkte, Maschinen, persönliche Schutz­ausrüstungen und Aufzüge. Bei anderen Produkten besteht keine CE-Kenn­zeichnungs­pflicht.
Informationen zu den Produkten, die mit CE zu kennzeichnen sind, und den einschlägigen Harmonisierungs­rechts­vorschriften der Union sind zu finden unter
http://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking/index_en.htm(
EU-Link (Englisch))

Was ist der Unterschied zwischen dem CE-Zeichen und anderen Kennzeichnungen, und können noch andere Kennzeichen auf dem Produkt angebracht werden, wenn es das CE-Zeichen trägt?


Nur das CE-Zeichen zeigt an, dass das Produkt den wesentlichen Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungs­rechts­vorschriften der Union entspricht. Das Produkt kann anderweitig gekennzeichnet sein, sofern diese Kennzeichen nicht dieselbe Bedeutung wie das CE-Zeichen haben, nicht mit ihm verwechselt werden können und die Lesbarkeit und Sichtbarkeit des CE-Zeichens nicht beeinträchtigen. So dürfen andere Kennzeichnungen nur dann verwendet werden, wenn sie zur Verbesserung des Verbraucher­schutzes beitragen und nicht unter Harmonisierungs­rechts­vorschriften der Europäischen Union fallen.

Wer überwacht die korrekte Verwendung des CE-Zeichens?


Um die Unparteilichkeit der Marktüberwachung zu garantieren, obliegt die Überwachung der CE-Kennzeichnung den Behörden in den EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission.

Welche Strafen gelten für die Nach ­ ahmung des CE-Zeichens?


Die Verfahren, Maßnahmen und Sanktionen bei Nachahmung der CE-Kennzeichnung sind im nationalen Verwaltungs- und Strafrecht der Mitglied­staaten festgelegt. Je nach Schwere des Verstoßes müssen die Wirtschafts­akteure mit einer Geldbuße und - in einigen Fällen - sogar mit einer Gefängnis­strafe rechnen. Sofern das Produkt die Sicherheit jedoch nicht unmittelbar gefährdet, ist der Hersteller nicht verpflichtet, es vom Markt zu nehmen, sondern erhält die Gelegenheit, es mit den geltenden Vorschriften in Einklang zu bringen.

Wie kann sich die Anbringung des CE-Zeichens für den Hersteller / Einführer / Händler auswirken?


Neben dem Hersteller, der die Verantwortung für die Produkt­konformität und die Anbringung der CE-Kenn­zeichnung trägt, spielen auch die Einführer und Händler eine wichtige Rolle. Sie stellen sicher, dass nur solche Produkte in Verkehr gebracht werden, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen und mit der CE-Kenn­zeichnung versehen sind. Dadurch werden nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an die Gewähr­leistung von Gesundheits­schutz, Sicherheit und Umwelt­schutz gestärkt, sondern auch der faire Wettbewerb gefördert, da für alle Beteiligten die gleichen Regeln gelten.
Werden Waren in Drittländern hergestellt und ist der Hersteller nicht im EWR vertreten, müssen die Einführer sicherstellen, dass die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte die geltenden Anforderungen erfüllen und keine Gefahr für die europäische Öffentlichkeit darstellen. Die Einführer müssen prüfen, ob der außerhalb der EU ansässige Hersteller die jeweils notwendigen Schritte unternommen hat und sämtliche Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können.
Die Einführer müssen daher über grundlegende Kenntnisse der einschlägigen Harmonisierungs­rechts­vorschriften der Union verfügen und sind verpflichtet, die nationalen Behörden bei Schwierig­keiten zu unterstützen. Die Einführer sollten über eine schriftliche Zusicherung des Herstellers verfügen, in der dieser erklärt, ihm Zugang zur notwendigen Dokumentation - wie z. B. der EU-Konformitäts­erklärung und der technischen Begleit­unterlagen - zu gewähren und diese bei Bedarf auch den nationalen Behörden vorzulegen. Ferner sollten die Einführer sicherstellen, dass die Kontakt­aufnahme mit dem Hersteller jederzeit möglich ist.
Weiter hinten in der Versorgungskette spielen die Händler eine entscheidende Rolle, wenn sicherzustellen ist, dass sich ausschließlich konforme Produkte auf dem Markt befinden. Sie sind verpflichtet, größte Sorgfalt beim Umgang mit dem Produkt walten zu lassen, damit dessen Konformität in keiner Weise beeinträchtigt wird. Die Händler müssen auch über ein Grund­wissen bezüglich der gesetzlichen Anforderungen verfügen - einschließlich der Kenntnis darüber, für welche Produkte die CE-Kennzeichnung und die Begleit­unterlagen vorgeschrieben sind - und sollten in der Lage sein zu erkennen, welche Produkte eindeutig nicht konform sind.
Die Händler müssen den nationalen Behörden gegenüber Sorgfalt im Umgang mit dem Produkt nachweisen sowie eine Erklärung des Herstellers oder Einführers vorlegen können, in der bestätigt wird, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden. Ferner ist der Händler dazu verpflichtet, die nationalen Behörden bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen zu unterstützen.
Sollte der Einführer oder Händler das Produkt unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen, übernimmt er alle Pflichten des Herstellers. In diesem Falle müssen ihm ausreichend Informationen über den Entwurf und die Fertigung des Produkts vorliegen, da er die rechtliche Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung übernimmt.

Wo finde ich weitere Informationen?


Informationen über das CE-Kennzeichen, die damit versehenen Produkte, die EU-Harmonisierungs­rechts­vorschriften, die eine CE-Kenn­zeichnung vorsehen, und die zu befolgenden Schritte sind zu finden unter http://ec.europa.eu/ growth/ single-market/ ce-marking/ index_en.htm (EU-Link (Englisch))

Wirtschaftsakteure können sich an das Enterprise Europe Network wenden:
http://een.ec.europa.eu/

Themen zu CE-konformer Dokumentation ...
Einstieg in die CE-Konformität ...

CE-Erklärung noch aktuell?

Techn. Dokumentation der Lieferanten ...

Maschine vollständig oder unvollständig ?

Normen - Funktion und Nutzen...