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Dokumentation

Lieferanten und Hersteller

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Umgang mit Lieferantendokumenten

Mit der Assemblierung eines neuen Produkts aus Teilen, Baugruppen und ganzen Maschinen ergeben sich besondere Anforderungen an die Konformität und die Dokumen­tation des neuen Produkts. Der Lieferant sollte neben den rechtlich geforderten Unterlagen wie Montage- oder Betriebs­anleitung weitere Informationen zur sicheren Verwendung eines Produkts bereitstellen.
So reicht es nicht, zu einer unvollständigen Maschine lediglich eine Montage­anleitung mitzuliefern, wenn Bedien­funktionen zu erklären sind oder die Benutzung erklärungs­bedürftig ist. Gelten neben der Maschien­richtlinie noch weitere Richtlinien wie z. B. die EMV-RL 2014/30/EU, muss eine "Betriebsanleitung" mitgeliefert werden.

Forderungen an den Lieferanten


Der Hersteller eines Produkts ist verpflichtet, die Informationen zur sicheren Verwendung seines Produkts zu recherchieren und zusammen­zustellen.
Fehlen relevante Informationen vom Lieferanten, verschiebt sich der Beschaffungs­aufwand in Richtung Hersteller. Er hat alle vom Anwender nutzbaren Bedien­funktionen des Zuliefer­produkts zu erklären.
Der Umfang beigestellter Dokumentation muss mit dem Lieferanten
definiert und
bei Vertragsabschluss vereinbart werden

Leider fehlen bei Vertrags
­abschluss oft die notwendigen Informationen zum Dokumen­tations­umfang und ­bedarf.
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Dokumentenumfang zur Lieferung

Der Umfang an technischer Dokumentation, die ein Lieferant beizustellen hat, unterscheidet sich abhängig vom Produkt des Lieferanten:
Das Produkt ist eine " vollständige Maschine " im Sinne der Richtlinie 2006/42/EU.
Zu fordernder Dokumenten­umfang ist:
- Betriebsanleitung (muss)
- Risikobeurteilung (soll)
- Liste der Zuliefer­produkte und Teile (soll)
- Alle Zuliefer­dokumente zu dem Produkt des Zulieferers (soll)


Das Produkt ist eine " unvollständige Maschine " im Sinne der Richtlinie 2006/42/EU.
Zu fordernder Dokumentenumfang ist:
- Montageanleitung (muss)
- Risikobeurteilung (soll)
- Liste der Zuliefer­produkte und Teile (soll)
- Zusammen­stellung aller Zuliefer­dokumente (soll)


Ist das Produkt nach einer der folgenden Richtlinien zertifiziert, muss zumindest eine Betriebsanleitung beiliegen.
- Richtlinie 2014/28/EU (Explosivstoffe),
- Richtlinie 2014/29/EU (Druckbehälter),
- Richtlinie 2014/30/EU (EMV),
- Richtlinie 2014/31/EU (Waagen),
- Richtlinie 2014/33/EU (Aufzüge),
- Richtlinie 2014/34/EU (ATEX),
- Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannung)
Info und Links, siehe unter "
Richtlinien "


Weitere Unterlagen ergeben sich aus dem Text der Richt
­linien, z. B "Sicherheits­informationen" (bei 2014/28/EU und 2014/34/EU) oder ein "Wartungs­heft" (bei 2014/33/EU).
Im Anhang II der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU befasst sich ein kompletter Abschnitt mit Inhalt und Form der "Betriebs­anleitung".

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